Ausbildung, Gesetze und Bewilligungen

Wer ein grösseres Feuerwerk der Kategorie 4 (z.B. grössere Feuerwerksbatterien, Kugelbomben etc.) selber schiessen und abbrennen will, muss seit dem 1. Januar 2014 im Besitz eines entsprechenden Feuerwerk-Ausweises sein. Zusätzlich ist in den meisten Kantonen eine Abbrandbewilligung nötig. Sprengausweise (zivil oder militärisch) oder ausländische Feuerwerk-Ausweise gelten nicht für solche Feuerwerke.

 

Ausbildung
Den Feuerwerk-Ausweis gibt es in zwei Stufen: FWA und FWB. Je nach Ausweis dürfen unterschiedliche Kaliber und Mengen abgebrannt werden.

Diese Ausweise werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ausgestellt. Um einen FWA- bzw. FWB-Ausweis zu erlangen, muss jeweils ein Kurs inklusive Prüfung absolviert werden. Organisiert werden diese Kurse durch die IG Interessengemeinschaft Feuerwerk in Zusammenarbeit mit dem Sprengverband Schweiz (SVS), dem Westschweizer Verband (ASDAP), dem Schweizerischen Feuerwehrverband (SFV) und der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF).

Die Ausweise sind fünf Jahre gültig. Mit dem Besuch eines Wiederholungskurses können diese danach jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und Kursen sind unter den folgenden Links zu finden:

 

Gesetze und Bewilligungen
Auf Bundesebene sind vor allem folgende zwei Erlasse zu beachten:

 

Auf kantonaler Ebene liegen von Kanton zu Kanton unterschiedliche Gesetzgebungen und Vorschriften vor. Grundsätzlich ist in der gesamten Schweiz das Abrennen von Feuerwerk während des ganzen Jahres erlaubt, je nach Kanton und Gemeinde ist hierfür allerdings eine Bewilligung einzuholen. So erlauben beispielsweise gewisse Gemeinden das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ausserhalb des 1. August und des 31. Dezember nur mit entsprechender Bewilligung.

Vor jeder Planung und Durchführung eines Feuerwerks sollte daher mit den entsprechenden Behörden Kontakt aufgenommen werden.

Im Kanton Solothurn ist für die Abbrandbewilligung die Polizei des Kantons Solothurn, Kriminaltechnischer Dienst, Werkhofstrasse 33, 4503 Solothurn zuständig.

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